VERSICHERUNG CDW

Vollkaskoversicherung

Das Mindestalter des Fahrers beträgt 21 Jahre oder 23 Jahre für ein 4 × 4-Fahrzeug. Sowohl mit gültigem internationalem als auch nationalem Führerschein. Der Grundüberschuss gilt für alle Fahrzeuge, die an einer Kollision oder einem Unfall beteiligt sind - dies ist bis zu R53000. Dies ist im Mietvertrag enthalten.

Wenn diese Option gewählt wird, haftet der Mieter für den ersten R53000-Schaden an einem Fahrzeug oder einem Fahrzeug / Eigentum eines Dritten.
Dieser Selbstbehalt kann in bar oder per Kreditkarte bezahlt werden (ein manueller Abdruck der Kreditkarte wird vorgenommen) und der Betrag muss von der Bank genehmigt werden.
Durch die folgenden Optionen kann dieser Überschuss verringert werden:
CDW Midi ist ab 3 Tagen verfügbar. Diese tägliche Gebühr reduziert den Selbstbehalt auf R19000.
CDW Maxi ist ab 8 Tagen verfügbar. Dies reduziert den Überschuss auf Null (siehe Ausschlüsse unten).

CDW-Ausschlüsse:
Der Mieter haftet unter folgenden Umständen in vollem Umfang für Schäden am Bobo Campers oder am Fahrzeug oder Eigentum Dritter (CDW wird storniert und der maximale Beschädigung / Abschleppen / Austausch gemäß Angebot ist vom Kunden zu zahlen):

  • Die Bestimmungen des Mietvertrags werden verletzt.
  • Schäden am Fahrzeug werden durch unachtsames oder rücksichtsloses Fahren verursacht.
  • Schäden oder mechanische Ausfälle, die während der Fahrt auf einer von Menschenhand geschaffenen 4 × 4-Freizeitstrecke entstehen, die speziell für die Freizeitgestaltung oder zum Testen Ihrer Geländefahrfähigkeiten entwickelt wurde und in der Regel eine Eintrittsgebühr für die Nutzung erfordert und nicht Teil einer Öffentlichkeit ist Straße.
  • Schäden am Fahrzeug durch falsche Verwendung der Kupplung (z. B. Durchrutschen oder Herunterfallen der Kupplung), des Getriebes oder des Antriebsstrangs. Zum Beispiel im Allradmodus, wenn Sie auf Teerstraßen fahren.
  • Schäden an den Antriebswellen durch Schlaglöcher, Verwehungen oder andere Hindernisse.
  • Illegales Verhalten, Fahrlässigkeit oder Gesetzesverstoß (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung, illegales Parken, Fahren auf der falschen Seite).
  • Fahren unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol.
  • Fahren auf gesperrten Straßen / Gebieten.
  • Eintauchen in Wasser oder Wasserschäden im Motor oder in den Antriebswellen werden verursacht.
  • Rollover-Schäden jeglicher Art - Detaillierte Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen
  • Wenn der Motor nicht abgestellt werden kann, wenn die Armaturenbrettbeleuchtung auf ein Hauptproblem hinweist, z. Öllicht, Kühlerwasserstand oder Temperaturanzeige.
  • Das Fahrzeug wurde gemäß Vertrag von einer anderen Person als dem zugelassenen Fahrer gefahren.
  • Höhere Gewalt (force majeure) Schäden durch Überschwemmungen, Hagel- oder Sandstürme, Blitzeinschläge, Feldbrände und / oder starken Wind.
  • Alle Abschleppkosten (falls erforderlich) zum nächstgelegenen Depot.
  • Wenn das Fahrzeug noch fahrbar ist und eine Ersatzeinheit angefordert wird, sind die Umtauschkosten für die Kundenkonto.

Zusätzliche CDW-Bedingungen für Mosambik, Sambia und Simbabwe.
Sie dürfen Ihr 4 × 4-Wohnmobil in Mosambik fahren. Dieses Land ist jedoch noch nicht vollständig auf Selbstfahrer eingestellt (vor allem die nördlichen Teile). Dies bedeutet nicht, dass kein Selbstantrieb nicht immer möglich oder sicher ist. Für Reisen in oder durch dieses wunderschöne Land gilt ein zusätzlicher CDW-Selbstbehalt.

Es gibt einen separaten Überschuss von R7000 oder Schäden am Fahrzeug. Für den Fall, dass das Fahrzeug abgeschleppt werden muss, wird der Kunde veranlassen, dass das Fahrzeug zum nächsten Depot abgeschleppt wird.

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